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Bei der Festsetzung einer Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen immer dann zu berücksichtigen, wenn wegen der Höhe der Geldbuße die Rechtsbeschwerde ohne weiteres zulässig ist. Andererseits bedarf es näherer Feststellung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Geldbußen bis zu 200,00 DM in der Regel nicht.
So auch OLG Koblenz v. 15.10.1980, VRS 60, 422. NJW 1979, 2416 VRS 57, 358 [...]