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LG Bad Kreuznach (1 S 126/78) | Datum: 09.01.1979
Ein Fahrzeug, das bereits eine Fahrstrecke von mehr als 2.000 km zurückgelegt hat, kann selbst dann, wenn seit seiner Erstzulassung erst 54 Tage verstrichen sind, nicht mehr als (fabrik-)neu angesehen werden. Fahrzeuge [...]