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OLG Oldenburg (3 O 273/78) | Datum: 18.04.1979
Einem Geschädigten steht grundsätzlich in gleichem Umfang die Nutzung eines Mietfahrzeuges zu, wie er sein eigenes Fahrzeug nutzte ... . [1] Der Kl. hat auch alles getan, was von ihm gemäß § 254 BGB zu erwarten war, um [...]