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DM 800 Schmerzensgeld für eine Brustkorb- und Brustbeinprellung sowie Prellungen des rechten Knies. Lebhafte Druckschmerzen über der unteren Hälfte des Brustbeins und über der rechten Kniescheibe. Arbeitsunfähigkeit 100 % für 3 Wochen sowie 20 % für 16 Tage.
AG Bad Schwalbach (2 C 839/78) | Datum: 29.03.1979
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