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A. Offenbart der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Unfallschaden nur zum Teil, so erweckt er damit den Anschein, als wären weitere Beschädigungen nicht vorhanden gewesen. Der Käufer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn die verschwiegenen Beschädigungen erheblich waren. B. Bei der Rückabwicklung eines angefochtenen Kraftfahrzeugkaufvertrages muß sich der Käufer vom zurückzuzahlenden Kaufpreis eine Nutzungsvergütung von 0,10 DM pro gefahrenen Kilometer abziehen lassen (hier: BMW 2002). Andererseits kann er sämtliche Aufwendungen für den Pkw, selbst solche, die nicht zu einer Werterhöhung geführt haben, vom Verkäufer ersetzt verlangen.
B. So auch OLG Hamm v. 08.07.1970, NJW 1970, 2296. DAR 1978, 198 VersR 1978, 1027 [...]
Beim unfallbedingten Ausfall eines Funkmietwagens hat der Halter nur dann Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten, wenn diese niedriger sind als sein entgangener Gewinn ohne Einsatz eines Mietwagens. Sind die Mietwagenkosten dagegen wesentlich höher, so verstößt der Halter gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er trotzdem einen Mietwagen in Anspruch nimmt.
So auch OLG München v. 07.02.1975, MDR 1975, 755 VersR 1978, 1148 [...]