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Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß durch die rechtswirksame Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch in aller Regel auch der Ausspruch über die Entziehung der Fahrerlaubnis der vollen Nachprüfung durch das Berufungsgericht unterliegt.
So auch OLG Schleswig v. 26.6.1977, MDR 1977, 1039 = VRS 53, 443. VRS 57, 107 [...]