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OLG Karlsruhe (10 U 229/77) | Datum: 14.07.1978
Geschätzte Kosten für die Reparatur des erheblich beschädigten Kfz 33.789 DM; Wiederbeschaffungsaufwand in Höhe von 28.356 DM; tatsächlicher Reparaturaufwand erheblich über der 130 % - Grenze. Eine neue Variante zum [...]