Sortieren nach
Im Falle der Präzisionsbestimmung des Blutalkohols bei 0,8 o/oo muß der Tatrichter das Ergebnis der Einzelanalysen mitteilen, um dem Rechtsbeschwerdegericht bei Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Mittelwert ohne unzulässige Aufrundung bestimmt worden ist. Der Mangel ihrer Angabe ist ein die Sachbeschwerde rechtfertigender materiell-rechtlicher Fehler.
So auch OLG Hamm v. 31.07.1979, VRS 48, 51. VRS 56, 292 [...]