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Der Ausspruch über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB umfaßt zugleich das Verbot, von einer vorhandenen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Ob im diesem Zeitpunkt oder zur Zeit der Tat neben dem Vorhandensein einer ausländischen Fahrerlaubnis auch die weiteren Voraussetzungen des § 4 IntKfzVO ('außerdeutscher Kraftfahrzeugführer') gegeben waren, ist unerheblich.
So auch OLG Koblenz v. 30.04.1970, VRS 39, 365. NJW 1978, 1757 NJW 1978, 2562 VRS 55, 344 [...]