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Beim unfallbedingten Ausfall eines Funkmietwagens hat der Halter nur dann Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten, wenn diese niedriger sind als sein entgangener Gewinn ohne Einsatz eines Mietwagens. Sind die Mietwagenkosten dagegen wesentlich höher, so verstößt der Halter gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er trotzdem einen Mietwagen in Anspruch nimmt.
So auch OLG München v. 07.02.1975, MDR 1975, 755 VersR 1978, 1148 [...]