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1. Der Umfang der Streupflicht richtet sich räumlich und zeitlich nach den Umständen des Einzelfalles. Auf alle Fälle besteht eine Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften nur für verkehrswichtige und gefährliche Straßen. 2. Dem Verkehrssicherungspflichtigen ist bei Glatteisbildung einen gewisse Zeitspanne zur Durchführung organisatorischer Vorbereitungen für das Streuen zuzubilligen.
So auch OLG Düsseldorf v. 26.05.1977, VersR 1977, 1032 VersR 1978, 547 [...]
Wird dem Versicherungsnehmer im Falle des Diebstahls des versicherten Fahrzeugs bei der Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs vom Verkäufer aus verwandtschaftlichen Gründen ein Preisnachlaß gewährt ('Verwandtenrabatt'), so ist dieser Nachlaß nicht auf die Entschädigungsleistung des Versicherers anzurechnen.
VersR 1978, 78 m. krit. Anm. v. Mittelmeier. VersR 1977, 735 [...]