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Kommt es zu Schäden durch von Straßenbäumen fallende Äste, so trifft den Verkehrssicherungspflichtigen hier dann ein Schuldvorwurf, wenn feststeht, daß die Äste schon zur Zeit der jährlichen Baumschau Auffälligkeiten (fehlende Belaubung, auffällig kleines oder ausgetrocknetes Laub) zeigten.
So auch OLG Oldenburg v. 20.01.1977, VRS 53, 410. VersR 1977, 845 [...]