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Wer im Zeitpunkt des Freiwerdens einer Parklücke aus dem fließenden Verkehr in die Parklücke einfahren kann, ist gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer, der in gleicher Fahrtrichtung am Fahrbahnrand auf das Freiwerden einer Parklücke gewartet hat, bevorrechtigt, weil er nicht nur örtlich näher ist, sondern die freie Parkstelle auch nach den Regeln des Straßenverkehrs schneller und leichter erreichen kann.
DAR 1977, 25 NJW 1977, 115 VRS 52, 57 VerkMitt 1977, 35 [...]