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Bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe ist bei einem verheirateten Angeklagten nicht von dem gesamten Nettoeinkommen der beiden Ehegatten auszugehen und hiervon die Hälfte zur Berechnungsgrundlage des gegen den straffällig gewordenen Ehepartners festzusetzenden Tagessatzes zu machen; es ist vielmehr ausschließlich von seinem Nettoeinkommen auszugehen.
A.A.: OLG Hamm v. 10.12.1975, NJW 1976, 722. MDR 1977, 332 NJW 1977, 260 VRS 52, 263 [...]