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Allein das Handeln gegen ein 'Regulierungsverbot' bedeutet keine Pflichtverletzung innerhalb des Versicherungsvertragsverhältnisses und kann deshalb eine Herabsetzung des Schadensfreiheitsrabatts nicht verhindern.
A.A.: LG Göttingen v. 19.04.1972, DAR 1972, 274 = VersR 1973, 25. VersR 1977, 1120 [...]