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Eine auf dem Gebiet der DDR begangene, nach dortigem Recht als Ordnungswidrigkeit anzusehene Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über den Straßenverkehr ist in der Bundesrepublik Deutschland auch dann nicht verfolgbar, wenn sie hier den Tatbestand eines Vergehens erfüllt.
BGHSt 27, 1 DAR 1977, 21 JR 1977, 25 MDR 1977, 61 NJW 1976, 2345 VRS 51, 425 VerkMitt 1977, 10 [...]