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AG Maulbronn (I C 616/75) | Datum: 22.01.1976
Grundsätzlich zählen auch die Finanzierungskosten zum Herstellungsaufwand i.S. von § 249 Abs. 2 BGB . Die Erstattung kommt jedoch nur in Betracht, wenn und soweit sie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Halter [...]