Bloße Weiterbenutzung eines Pkw nach Wandelungserklärung bis zur Erlangung eines vorläufig vollstreckbaren Titels schließt Verschulden an wesentlicher Verschlechterung nach § 351 BGB aus und bedeutet auch keinen Verzicht auf das Wandlungsrecht.
Zust. Anm. v. Dörner in NJW 1977, 1970 . NJW 1977, 1970 NJW 1977, 809 [...]
Im Falle einer Verurteilung wegen ordnungswidrigem Führens eines Kraftfahrzeugs nach Alkoholgenuß (§ 24a StVG) kann die Rechtsbeschwerde in der Regel nicht auf das Fahrverbot nach § 25 StVG beschränkt werden. Sie umfaßt vielmehr den Rechtsfolgeausspruch als ganzen.
So auch OLG Oldenburg v. 17.08.1976, DAR 1977, 137 VRS 53, 205 [...]
1. Ein für einen von mehreren markierten Fahrstreifen gegebenes eigenes Lichtzeichen gilt nur für diesen Fahrstreifen. 2. Nur gegen §§ 41 Abs 1, 3 Zeichen 297, 49 Abs. 3 Nr. 4 und nicht auch gegen § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO verstößt daher, wer sich vor einer Kreuzung auf seine dreispurig ausgestalteten und mit Fahrtrichtungspfeilen nach Zeichen 297 der StVO versehenen Straßenseite in der mittleren, für den Geradeausverkehr gekennzeichneten Fahrspur eingeordnet hat, wenn er nach Anfahren bei 'Grün' für seinen Fahrstreifen, aber 'Rot' für den Fahrstreifen für Linksabbieger auf der Kreuzung nach links abbiegt.
So auch OLG Hamm v. 24.05.1977, VRS 54, 71 VRS 51, 149 [...]
1. Der Tatbestand des § 24a StVG ist nicht erfüllt, wenn der Gefahrengrenzwert von 0,8 o/oo Blutalkohol nur dadurch erreicht wird, daß der errechnete arithmetische Mittelwert der 5 Analysen mindestens 0,795 o/oo erreicht und aufgerundet wird. 2. Unzulässig ist auch die Aufrundung des Ergebnisses aller oder einzelner Werte der fünf Einzelbestimmungen, wenn lediglich hierdurch der Wert von 0,8 o/oo erreicht wird.
So auch OLG Köln v. 21.11.1975, DAR 1976, 600. NJW 1976, 2309 VRS 52, 138 [...]
Fällt die Tat eines Kraftfahrers so sehr aus dem Rahmen der typischen Begehensweise des Fahrens unter Alkoholeinfluß (§ 316 StGB), so muß aus den Urteilsgründen hervorgehen, daß sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt war, in Ausnahmefällen von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen zu können und daß er bei der Verhängung dieser Maßnahme eine Gesamtabwägung aller Umstände für und gegen die Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen hat.
So auch OLG Stuttgart v. 21.9.1971, VRS 42, 357. VRS 52, 24 [...]