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KG (12 U 2992/75) | Datum: 26.04.1976
Die Bekl. haben dem Kl. ... die für das Gutachten des Ingenieurs B. aufgewandten Kosten von 148,65 DM zu erstatten; denn diese Kosten gehören zum Herstellungsaufwand i.S. von § 249 BGB (BGHZ 61, 346 [ES Kfz-Schaden [...]