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1. Der Tatbestand des § 24a StVG ist nicht erfüllt, wenn der Gefahrengrenzwert von 0,8 o/oo Blutalkohol nur dadurch erreicht wird, daß der errechnete arithmetische Mittelwert der 5 Analysen mindestens 0,795 o/oo erreicht und aufgerundet wird. 2. Unzulässig ist auch die Aufrundung des Ergebnisses aller oder einzelner Werte der fünf Einzelbestimmungen, wenn lediglich hierdurch der Wert von 0,8 o/oo erreicht wird.
So auch OLG Köln v. 21.11.1975, DAR 1976, 600. NJW 1976, 2309 VRS 52, 138 [...]
Fällt die Tat eines Kraftfahrers so sehr aus dem Rahmen der typischen Begehensweise des Fahrens unter Alkoholeinfluß (§ 316 StGB), so muß aus den Urteilsgründen hervorgehen, daß sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt war, in Ausnahmefällen von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen zu können und daß er bei der Verhängung dieser Maßnahme eine Gesamtabwägung aller Umstände für und gegen die Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen hat.
So auch OLG Stuttgart v. 21.9.1971, VRS 42, 357. VRS 52, 24 [...]