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Eine Sperre für immer kommt nicht nur bei 'schwerster Verkehrskriminalität' in Frage. Maßgebend für die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis ist vielmehr allein der Gesichtspunkt, wie lange die Uneigenheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der Überzeugung des Tatrichters voraussichtlich bestehen wird; wenn eine fünfjährige Sperre aller Voraussicht nach nicht ausreicht, dann muß eine Sperre auf Lebenszeit angeordnet werden.
So auch OLG Oldenburg v. 11.5.1976, VRS 51, 282. VRS 50, 274 [...]
Es bedeutet keine Schlechterstellung für den Betroffenen, wenn das Rechtsbeschwerdegericht anstelle einer vom Amtsgericht auferlegten Geldbuße von 200,00 DM und einem Fahrverbot von einem Monat - unter Wegfall des Fahrverbots - nunmehr auf einer Geldbuße von 400,00 DM erkennt.
So auch OLG Hamm v. 16.07.1970, VRS 40, 22 = NJW 1971, 209 VRS 50, 50 [...]
Verhältnismäßig langsame Fahrweise zur Tatzeit (hier: 35 bis 40 km/h gegen 4 Uhr morgens, 1,23 o/oo) läßt nicht ohne weiteres auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Pkw-Fahrers schließen. Dies kann auch zwanglos damit erklärt werden, daß der Fahrer in Kenntnis seines zuvor genossenen Alkohols besonders vorsichtig gefahren ist, ohne bereits fahruntüchtig gewesen zu sein. Zwei kleinere Schlenker zur Fahrbahnmitte hin, die mit dem Aufheben eines heruntergefallenen Gegenstandes erklärt werden, sprechen nicht unbedingt dagegen.
So auch OLG Düsseldorf v. 22.12.1967, VerkMitt 1968, 81 . DAR 1975, 249 VRS 49, 364 [...]
Der Widerspruch gegen eine Entscheidung im Beschlußverfahren ist auch nach Unterzeichnung eines inzwischen erlassenen Beschlusses zu beachten, solange der Beschluß noch nicht zur Post gegeben worden ist, d.h. den Geschäftsbereich des Amtsgerichts noch nicht verlassen hat.
So auch OLG Koblenz v. 19.09.1974, VRS 48, 291. VRS 50, 224 [...]