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Ein auf der rechten Straßenseite 10 m hinter der Einmündung dieser Straße in einem Platz aufgestelltes Vorschriftszeichen 283 (Halteverbot), das an seinem unteren Teil einen von der Fahrbahn wegweisenden weißen Pfeil trägt, begründet, wenn kein weiteres Vorschriftzeichen aufgestellt ist, kein Halteverbot auf der vor ihm liegenden Strecke.
BVerwGE 48, 259 DAR 1975, 250 JR 1975, 478 MDR 1975, 873 VRS 49, 306 VerkMitt 1975, 75 [...]