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OLG Hamm (22 U 21/75) | Datum: 04.07.1975
Hinweis: Hier endet anders als beim Erwerbsschaden im Bereich abhängiger beruflicher Tätigkeit (vgl. BGH ES Kfz-Schaden L-1/29, 32, 41, 50) die Rentenzahlung im Regelfall nicht schon mit dem 65. Lebensjahr. Insoweit [...]