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OLG Bamberg (5 U 67/75) | Datum: 16.09.1975
Bei der Beschädigung eines Kfz durch Unfall wird der dadurch bedingte Ausfall des Fahrzeugs am ehesten dadurch ausgeglichen, daß der Geschädigte für die Dauer der Reparatur ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug in Anspruch [...]