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Wird bei dem Unfall ein Kfz beschädigt, das der Eigentümer im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Neuwagenkauf dem Verkäufer vereinbarungsgemäß in Zahlung geben wollte, so hat der Schädiger den aus dem Fehlschlagen der Anrechnungsvereinbarung entgangenen Gewinn auch dann zu ersetzen, wenn die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens zu dem vereinbarten Preis einen Verstoß gegen das RabG darstellte.
A.A: OLG Stuttgart, v. 18.4.1972 (11 U 139/71), VersR 1973, 773. VersR 1975, 455 [...]