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OLG Stuttgart (13 U 125/73) | Datum: 30.01.1974
Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 Satz 2 BGB ). Ob die Kosten eines vom Geschädigten zur [...]