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1. Auch ein Kraftfahrer, der selbst nach links abbiegen will, darf, soweit ein solches Verhalten nicht gegen die Einordnungspflicht oder die Grundregel verstößt, einen unter Zeichengebung nach links eingeordneten Linksabbieger rechts überholen. 2. Die Einordnungspflicht verbietet einem Linksabbieger nicht, auf einem ausschließlich für den Linksabbiegerverkehr bestimmten Fahrbahnteil rechts von anderen Linksabbiegern aufzufahren.
Vgl. auch BayObLG v. 16.08.1974, 304 = VRS 48, 55 = VerkMitt 1975, 18 [...]