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1. Eine in einem Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug vereinbarte Haftungsbeschränkung wird auch zugunsten des nach dem Mietvertrag berechtigten Fahrers, der nicht Partei des Mietvertrages ist. 2. Dagegen kann in dem Mietvertrag dem an diesem Vertrag nicht beteiligten Fahrer nicht die Beweislast dafür aufgebürdet werden, daß die einen Anspruch gegen ihn begründenden Umstände nicht vorliegen.
So zu 1 auch OLG Nürnberg v. 21.10.1969, VersR 1971, 259. DAR 1974, 270 VersR 1975, 141 [...]