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Im Verkehr auf mehreren Fahrstreifen für (nur) eine Richtung ist das Überholverbotszeichen 276 (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) beachtet, wenn der Überholende bis zum Zeichen das überholte Fahrzeug mindestens so weit hinter sich gelassen hat, daß er sich ohne Gefährdung vor diesem einordnen könnte.
Vorinstanz: OLG Frankfurt/Main, MDR 1974, 591 NJW 1974, 1205 [...]
Wird bei dem Unfall ein Kfz beschädigt, das der Eigentümer im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Neuwagenkauf dem Verkäufer vereinbarungsgemäß in Zahlung geben wollte, so hat der Schädiger den aus dem Fehlschlagen der Anrechnungsvereinbarung entgangenen Gewinn auch dann zu ersetzen, wenn die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens zu dem vereinbarten Preis einen Verstoß gegen das RabG darstellte.
A.A: OLG Stuttgart, v. 18.4.1972 (11 U 139/71), VersR 1973, 773. VersR 1975, 455 [...]