Sortieren nach
»Verkehrsverstöße, die seit Inkrafttreten des neuen Ordnungswidrigkeitenrechts (1968) im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben grundsätzlich bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrers auch dann unberücksichtigt, wenn sie unter früherem Recht im Strafverfahren geahndet worden sind.«
Vorinstanz: OVG Berlin, Vorinstanz: VG Berlin, BVerwGE 42, 206 [...]