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Die von der Verwaltungsbehörde an einen Fahrzeughalter gerichtete Androhung, im erneuten Falle eines Verkehrsverstoßes durch einen nicht feststellbaren Fahrer seines Fahrzeugs ihm die Verpflichtung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, ist sowenig ein belastender Verwaltungsakt wie die Verwarnung eines Kraftfahrzeugführers mit dem Hinweis darauf, daß ihm bei weiteren Verstößen die Fahrerlaubnis entzogen werde.
So auch BayrVGH v. 19.6.1978, DAR 1978, 334. VerkMitt 1974, 24 [...]