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Ein Kraftfahrer, der beabsichtigt, im innerörtlichen Verkehr nach links in eine Seitenstraße abzubiegen und sich dazu rechtzeitig eingeordnet hat und Richtungszeichen gibt, ist jedenfalls dann nicht von der Pflicht zur zweiten Rückschau entbunden, hat diese vielmehr mit äußerster Sorgfalt auszuführen, wenn er vorher ein nachfolgendes Fahrzeug bemerkt, sich über dessen weiteres Verhalten aber nicht vergewissert hat.
So auch OLG Hamm v. 30.04.1965, VRS 30, 127 DAR 1973, 220 VRS 45, 138 VerkMitt 1973, 57 [...]