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Die von der Verwaltungsbehörde an einen Fahrzeughalter gerichtete Androhung, im erneuten Falle eines Verkehrsverstoßes durch einen nicht feststellbaren Fahrer seines Fahrzeugs ihm die Verpflichtung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, ist sowenig ein belastender Verwaltungsakt wie die Verwarnung eines Kraftfahrzeugführers mit dem Hinweis darauf, daß ihm bei weiteren Verstößen die Fahrerlaubnis entzogen werde.
So auch BayrVGH v. 19.6.1978, DAR 1978, 334. VerkMitt 1974, 24 [...]
»Verkehrsverstöße, die seit Inkrafttreten des neuen Ordnungswidrigkeitenrechts (1968) im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben grundsätzlich bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrers auch dann unberücksichtigt, wenn sie unter früherem Recht im Strafverfahren geahndet worden sind.«
Vorinstanz: OVG Berlin, Vorinstanz: VG Berlin, BVerwGE 42, 206 [...]