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Ein Kraftfahrer, der beabsichtigt, im innerörtlichen Verkehr nach links in eine Seitenstraße abzubiegen und sich dazu rechtzeitig eingeordnet hat und Richtungszeichen gibt, ist jedenfalls dann nicht von der Pflicht zur zweiten Rückschau entbunden, hat diese vielmehr mit äußerster Sorgfalt auszuführen, wenn er vorher ein nachfolgendes Fahrzeug bemerkt, sich über dessen weiteres Verhalten aber nicht vergewissert hat.
So auch OLG Hamm v. 30.04.1965, VRS 30, 127 DAR 1973, 220 VRS 45, 138 VerkMitt 1973, 57 [...]
1. An Fußgängerüberwegen muß der Kraftfahrer mit äußerster Vorsicht und mit Anhaltegeschwindigkeit heranfahren. Darauf, daß Fußgänger nicht den markierten Überweg benutzen, muß er sich einstellen. 2. Nicht rechnen muß er damit, daß ein Fußgänger 9 m vom Überweg entfernt bei Regen mit vorgehaltenem Schirm zwischen in Gegenrichtung haltenden Wagen hindurch, durch ein Schild teils verdeckt, völlig unaufmerksam schnell auf die Fahrbahn tritt.
So zu 1. auch OLG Karlsruhe v. 7.12.1972, VRS 44, 379 VRS 45, 140 [...]