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Von Strafe darf nur in seltenen Ausnahmefällen abgesehen werden. Daß der Täter bei dem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall über die dabei eingetretene schwere Gefährdung eines nahen Angehörigen heftig erschrocken ist und daß der ihm gehörende Kraftwagen beschädigt wurde, genügt nicht.
MDR 1971, 413 NJW 1971, 766 VRS 40, 348 VerkMitt 1971, 69 [...]
1. Die erhöhte Sorgfaltspflicht beim Fahrstreifenwechsel setzt nur voraus, daß sich auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, nicht aber, daß rechts schneller als links gefahren wird. 2. Wenn nach § 37 Abs. 4 StVO nebeneinander gefahren werden darf, gilt die in § 7 S. 2 StVO bestimmte Pflicht zu erhöhter Sorgfalt nicht.
DAR 1972, 248 NJW 1972, 782 VRS 43, 138 VerkMitt 1972, 39 [...]