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»Weder § 4 StVO noch sonstige Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung lassen die Anordnung eines Parkverbots zu, dessen Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmeregelung darin besteht, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen. Es bestehen keine ernstzunehmenden Zweifel daran, daß sich eine Regel des Völkergewohnheitsrechts, die die Staaten zur Einräumung von Parkraum auf öffentlichem Straßenland zugunsten von CD-Fahrzeugen verpflichtet, bislang nicht gebildet hat.«
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, Vorinstanz: VG Köln, BVerwGE 37, 116 [...]
»Der Anlieger, der seine Garagenausfahrt nicht benutzen kann, wenn auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Fahrzeuge parken, hat gegen die Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschließung darüber, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Behinderung zu treffen sind. § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO schützt insoweit auch die Interessen eines einzelnen.«
Vorinstanz: VGH Kassel, Vorinstanz: VG Frankfurt/Main, BVerwGE 37, 112 [...]
»Kann die jederzeitige Einsatzbereitschaft von Polizei-Fahrzeugen nur dann gewährleistet werden, wenn sie vor dem Polizei-Revier auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden, so ist ein Parkverbot für alle anderen Fahrzeuge zur Freihaltung des notwendigen Parkraums rechtmäßig.«
Vorinstanz: OVG Berlin, Vorinstanz: VG Berlin, BVerwGE 37, 126 [...]