Sortieren nach
Von Strafe darf nur in seltenen Ausnahmefällen abgesehen werden. Daß der Täter bei dem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall über die dabei eingetretene schwere Gefährdung eines nahen Angehörigen heftig erschrocken ist und daß der ihm gehörende Kraftwagen beschädigt wurde, genügt nicht.
MDR 1971, 413 NJW 1971, 766 VRS 40, 348 VerkMitt 1971, 69 [...]