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Bei der Billigkeitsentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO darf nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, daß er im ersten Rechtszug die Einlassung zur Sache verweigert und die entlastenden Umstände erst in der Berufungsinstanz vorgebracht hat.
Vgl. hierzu auch BayObLG v. 16.10.1970, MDR 1971, 322. JR 1971, 299 [...]
Ein Haftpflichtversicherer hat nur dann keine Veranlassung zur Klage gegeben, wenn er dem Geschädigten einen Schadenbetrag angeboten und zugleich eindeutig seine Bereitschaft erklärt hat, über den geleisteten Betrag hinaus auch die weitergehenden Schadensersatzansprüche zu befriedigen.
So auch LG Mannheim v. 11.6.1982, VersR 1983, 962 . DAR 1971, 215 VersR 1971, 966 [...]