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OLG Stuttgart (10 U 7/70) | Datum: 17.04.1970
§ 823 Abs. 1 BGB gibt einen Schadensersatzanspruch nur bei Verletzung absoluter Rechte. Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts ist hier jedoch keine Folge der Verletzung eines absoluten Rechts des Kl. Er ist nicht [...]