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BGH (VI ZR 108/68) | Datum: 17.03.1970
Der Kl. ist Geschäftsführer einer GmbH. Er hatte bei seinen Geschäftsfahrten seinen eigenen Wagen, einen (achtsitzigen) Mercedes 600 gefahren; wegen unfallbedingten Ausfalls dieses Fahrzeugs benutzte er einen [...]