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OLG München (10 U 1070/68) | Datum: 25.07.1969
[1] Soweit der Bekl. die Ansicht vertritt, daß dem Kl. diese Entschädigung nicht für [den] ganzen Zeitraum [von 107 Tagen] zustehen könne, weil ihm im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zuzumuten gewesen wäre, [...]