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BGH (VI ZR 55/68) | Datum: 14.10.1969
Wie das Berufungsgericht KG] feststellt, erhielt der Kl. sein Gehalt als Geschäftsführer der T.-Fabrik GmbH nicht als versteckte Gewinnausschüttung. Er arbeitete tatsächlich als Geschäftsführer der Gesellschaft, sein [...]