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BGH (VI ZR 111/68) | Datum: 19.12.1969
»Bei den von den Kl. beanspruchten Schmerzensgeldern ist nur noch die Höhe im Streit. Die Revision verkennt an sich nicht, daß die Bemessung des Schmerzensgeldes Sache des hier besonders freigestellten Tatrichters ist; [...]