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Exhibitionistische Neigungen können die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen. Sinn und Zweck des § 4 Abs. 1 StVG verlangen einen auf die Persönlichkeit des einzelnen Kraftfahrers bezogene Beurteilung der Gefahren, die von ihm für die Allgemeinheit ausgehen.
So auch OVG Münster v. 18.3.1965, DAR 1965, 279 = VRS 29, 310. DAR 1970, 82 [...]