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Entscheidend für die Frage der Gewaltanwendung ist, ob das Verhalten des Täters geeignet ist, einen durchschnittlichen Kraftfahrer in Furcht und Sorge zu versetzen und damit durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes eines Zwangswirkung auf ihn auszuüben.
So auch OLG Stuttgart v. 08.05.1968, VRS 35, 438. VRS 35, 437 [...]