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Geringfügige Abweichungen des Fahrers von Weisungen des Halters im Hinblick auf Zweck, Ziel und Dauer der Fahrt begründen nicht die Annahme einer Schwarzfahrt, wenn eine Genehmigung bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände nicht als ausgeschlossen angesehen werden muß. Für eine erkennbare Überschreitung der Benutzungsgenehmigung trägt der Versicherer die Beweislast.
So auch OLG Düsseldorf v. 03.03.1959, VersR 1959, 896 VersR 1969, 175 [...]
Der Geschädigte kann grundsätzlich die Abschleppkosten vom Unfallort zum Sitz einer von ihm ständig benutzten Werkstätte ersetzt verlangen, wenn das beschädigte Kfz reparaturfähig ist und die Abschleppkosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Reparaturkosten stehen.
So auch LG Köln v. 28.5.1974, VersR 1974, 1232 . VersR 1968, 1196 VersR 1968, 1197 [...]