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LG Berlin (17 O 334/67) | Datum: 14.11.1968
Totalschaden eines sogenannten Oldtimer-Pkw mit Baujahr 1932; der »Gebrauchswert« wurde auf 600,-- DM, der »Marktwert« auf 4.000,-- bis 4.500,-- DM geschätzt. Das Urteil spricht einen weiteren Gesichtspunkt für [...]