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OLG Hamm (3 U 245/67) | Datum: 14.02.1968
Der Umfang der Ersatzpflicht bestimmt sich nach § 249 BGB . Danach ist derjenige Zustand herzustellen, der dem ohne das schädigende Ereignis wirtschaftlich entspricht. Bei Verlust eines gebrauchten Kraftwagens kann der [...]