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Der Geschädigte kann grundsätzlich die Abschleppkosten vom Unfallort zum Sitz einer von ihm ständig benutzten Werkstätte ersetzt verlangen, wenn das beschädigte Kfz reparaturfähig ist und die Abschleppkosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Reparaturkosten stehen.
So auch LG Köln v. 28.5.1974, VersR 1974, 1232 . VersR 1968, 1196 VersR 1968, 1197 [...]