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OLG Nürnberg (1 U 108/67) | Datum: 10.11.1967
Der Reparaturrechnung in Höhe von 2.189,35 DM stand ein »Zeitwert« vor dem Unfall in Höhe von 1.250,- DM gegenüber. Ersatzfähig sind laut Senatsurteil 1.250,- plus 30 % = 375,- DM. Die hier angesetzte [...]